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Diese Hausordnung gilt für alle kostenpflichtigen Veranstaltungen und Veranstaltungen mit freiem Eintritt der Freiwillige Feuerwehr Hirschaid e. V. Mit dem Zutritt zum räumlichen Geltungsbereich der Hausordnung erkennen die Nutzer und Besucher des Veranstaltungsgeländes die Geltung der nachstehend privatrechtlich geregelten Hausordnung an. Erfolgt die Nutzung eines aufgrund mit der Freiwillige Feuerwehr Hirschaid e. V abgeschlossenen Vertrages, wird – vorbehaltlich abweichender vertraglicher Regelungen – die Einhaltung der Hausordnung zusätzlich bei Vertragsschluss garantiert. Vorstehend genannte vertragliche Nutzer verpflichten sich, ihre Mitarbeiter und sonstige Personen, die im Rahmen der Vertragsdurchführung Zutritt zum Veranstaltungsgelände der Anlage erlangen, von der Haus- und Benutzungsordnung und ihrer Geltung in Kenntnis zu setzen und diese zur Einhaltung der Hausordnung zu verpflichten.

 

1 Gegenstand

Die Freiwillige Feuerwehr Hirschaid e. V übt das Hausrecht auf dem gesamten Veranstaltungsgelände aus. Die Hausordnung gilt für alle Personen, die sich, gleich aus welchem Grund, auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten. Die Freiwillige Feuerwehr Hirschaid e. V ist berechtigt von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen, wenn ein Verstoß gegen die Hausordnung vorliegt oder wenn das Hausrecht in einer anderen Weise verletzt wird.

 

2 Geltungsbereich

1. Der räumliche Geltungsbereich dieser Hausordnung gilt für das gesamte Veranstaltungsgelände. Dies umfasst den eingezäunten Festplatzbereich, sowie die Parkplätze und Zufahrten. Der genaue Bereich ist in der Anlage farblich gekennzeichnet.

2. Die Hausordnung gilt für alle Personen zu jeder Zeit (24 Stunden täglich), sobald der räumliche Geltungsbereich betreten wird.

 

3 Weisungen

Den Anweisungen der Freiwillige Feuerwehr Hirschaid e. V und anderer zur Ausübung des Hausrechts befugter Personen sowie der im Zusammenhang damit eingesetzten Sicherheitsorgane (Kontroll-, Sicherheits- und Ordnungsdienste sowie Bediensteten der Polizei und anderer Ordnungsbehörden) ist unverzüglich Folge zu leisten. Personen, die gegen einen oder mehrere Punkte dieser Hausordnung verstoßen, können vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden. Gleiches gilt für Personen, die sich den Anordnungen der Freiwillige Feuerwehr Hirschaid e. V bzw. der von diesem eingesetzten Kontroll-, Sicherheits- und Ordnungsdienst widersetzen.

 

4 Allgemeine Eintrittsbedingungen bei Veranstaltungen

Zu den Veranstaltungen haben nur die Personen Zutritt, die von Freiwillige Feuerwehr Hirschaid e. V zugelassen sind. Der Aufenthalt ist nur innerhalb der durch die Eintrittskarte bestimmten Zutrittsbereiche während der Öffnungszeiten gestattet. Personen im Alter bis zu 16 Jahren haben nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person Zutritt.

Das Anfertigen von Foto-, Audio- oder sonstigen medialen Aufzeichnungen zur kommerziellen Nutzung in der Anlage ohne ausdrücklich vorherige Zustimmung der Freiwillige Feuerwehr Hirschaid e. V ist untersagt. Als deutliches Zeichen gegen Gewalt, Rassismus, Antisemitismus und jedwede Art der Diskriminierung ist es verboten:

  1. Kleidung, Fahnen, Transparente, Aufnäher und ähnliches mitzuführen oder zu tragen, deren Aufschrift geeignet ist, Personen aufgrund ihrer Hautfarbe, Religion, Herkunft, Geschlechtes oder sexuellen Orientierung zu diffamieren oder deren Aufschrift Symbole zeigt, die verfassungsfeindlich sind oder nach anerkannter Ansicht im rechtsextremen bzw. fremdenfeindlichen Bereich anzusiedeln sind; entsprechendes gilt für sichtbare Körpersignaturen dieser Art.
  2. Kleidungsstücke mitzuführen oder zu tragen, deren Hersteller, Vertreiber oder Zielgruppe nach anerkannter Ansicht im rechtsextremen oder fremdenfeindlichen Bereich anzusiedeln sind.
  3. Rassistisches, fremdenfeindliches, Gewalt verherrlichendes, diskriminierendes sowie rechts- und/oder linksradikales Propagandamaterial in das Veranstaltungsgelände einzubringen.
  4. Äußerungen, Gesten oder Parolen zu zeigen oder zu rufen, die nach Art oder Inhalt geeignet sind, Personen aufgrund ihrer Hautfarbe, Religion, Herkunft, Geschlechts oder sexuellen Orientierung zu diskriminieren. Personen, die gegen diese Vorschriften verstoßen, wird der Zugang zum Veranstaltungsgelände verweigert bzw. werden vom Veranstaltungsgelände verwiesen und verlieren ein evtl. bestehendes Recht auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes sowie auf Zahlung etwaiger Schadenersatzansprüche. Weitre Rechtsmittel behält sich die Freiwillige Feuerwehr Hirschaid e. V vor.

 Verbotene und erlaubte Gegenstände

        Zu verbotenen Gegenständen gehören u.a.:

  • Jegliche Taschen und jegliche Rucksäcke mit Ausnahme der explizit erlaubten Taschen (siehe erlaubte Gegenstände)
  • Getränke und Flüssigkeiten aller Art
  • Helme
  • Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
  • Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
  • Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art (u.a. Bengalische Feuer)
  • Stühle-, Sitzmöbel und Sitzgelegenheiten (z.B. Styroporwürfel)
  • Aufzeichnungsgeräte: professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment ist untersagt
  • Notebooks, Tablets
  • Laserpointer
  • Tiere aller Art (Hunde bis Schulterhöhe 30 cm sowie Dienst und Blindenhunde sind im Aussenbereich gestattet)
  • Sperrige Gegenstände aller Art, z.B. Fahnenstangen, Regenschirme, Camping-Equipment, Selfie-Sticks

Das Mitführen der vorstehend genannten Gegenstände kann zur Abweisung des Besuchers und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen.

Auf das Veranstaltungsgelände dürfen ausschließlich folgende Gegenstände eingebracht werden (erlaubte Gegenstände):

  • Portemonnaie
  • Schlüssel
  • Kleine Gürtel- und Bauchtaschen
  • Clutch-Taschen
  • Mobiltelefon
  • Fahnen (sofern am Festumzug teilnehmend)

 

 

5 Eintrittskontrollen

Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen, welche nur mit gültiger Eintrittskarte besucht werden dürfen: Jede Person ist beim Betreten des Veranstaltungsgeländes verpflichtet, den Kontroll-, Sicherheits- und Ordnungsdienst, sowie Bediensteten der Polizei und anderer Ordnungsbehörden ihre Eintrittskarte oder sonstigen Berechtigungsnachweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Nach Durchschreiten des Eingangsbereiches sind die Eintrittskarten nicht mehr übertragbar. Während des Aufenthalts im Veranstaltungsgelände besteht die Vorzeige- und Aushändigungspflicht bei entsprechendem Verlangen des Kontroll-, Sicherheits- oder Ordnungsdienstes oder von Bediensteten der Polizei oder anderer Ordnungsbehörden. Eine Begründung des Vorzeigeverlangens ist nicht erforderlich. Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können, werden vom Kontroll-, Sicherheits- oder Ordnungsdienstes oder von Bediensteten der Polizei oder anderen Ordnungsbehörden vom Veranstaltungsgelände verwiesen, wenn sie dort angetroffen werden. Nach Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein eventueller Missbrauch führt zum Einzug der Eintrittskarte, zum sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände und zieht ggf. gerichtliche Schritte nach sich.

Gegenüber Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder sonstiger Hinweise verdächtig sind, dass

  • sie unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen,
  • sie Waffen oder gefährliche Gegenstände im Sinne des §5 Waffengesetzes oder
  • sie sonstige nach dieser Hausordnung verbotene Gegenstände (siehe §4 Ziffer 6) mit sich führen.
  • Sie in sonstiger Weise die Sicherheit auf dem Veranstaltungsgelände gefährdenden, ist der Kontroll-, Sicherheits- oder Ordnungsdienst oder die Bediensteten der Polizei oder anderer Ordnungsbehörden sowohl beim Eintritt, als auch während des Aufenthalts auf dem Veranstaltungsgelände berechtigt, auch durch Einsatz technischer Mittel, zur Klärung des Sachverhaltes Durchsuchungen an Kleidung und mitgeführten Gegenständen durchzuführen und ggf. verbotene Gegenstände einzuziehen und sicherzustellen. Ebenfalls können Feststellungen zum Alkohol- oder Drogenkonsum getroffen werden. Wer die Zustimmung zur Kontrolle seiner Person nicht erteilt, verwirkt sein Recht auf Zutritt. Abgenommene Gegenstände werden von den Kontroll-, Sicherheits- oder Ordnungskräften in den dafür vor gesehenen Depots verwahrt und dem berechtigten Besitzer nach Veranstaltungsende auf Verlangen wieder ausgehändigt. Besucher, die in §5 Ziffer 2 genannte Gegenstände nicht abgeben wollen, verwirken ohne Rückerstattungen des Eintrittsgeldes ihr Recht auf Zutritt.

Besucher, die

  • Den Verdacht auf eine ansteckende Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes oder des Infektionsschutzgesetztes oder ähnlicher sicherheitsgefährdender Krankheiten aufweisen, werden vom Veranstaltungsgelände verwiesen.

Darüber hinaus behält es sich die Feuerwehr Hirschaid e. V. vor, angemessene Gesundheitskontrollen, wie z.B. Temperaturmessungen zur Erkennung einer Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV2), durchzuführen. Die Feuerwehr Hirschaid e. V. kann weitere angemessene Präventionsmaßnahmen anordnen, Mitwirkungshandlungen verlangen und Verhaltensregeln vorschreiben, insbesondere um gesundheitsbezogenen Erfordernissen zu entsprechen. Insbesondere kann die Feuerwehr Hirschaid e. V. folgendes anordnen:

a) Tragen von medizinischen Mund-Nase-Bedeckungen vor und auf dem Veranstaltungsgelände;

b) Einhaltung von Hygieneregeln (Abstandsgebote, Desinfektionsmaßnahmen etc.) und Befolgen eines Schutz- und/oder Hygienekonzepts;

c) Mitwirkung an Prüf- und Sicherheitsmaßnahmen, z.B. Messung der Körpertemperatur;

d) Mitteilung von personenbezogenen Daten, insbesondere von Gesundheitsdaten, vor der Anreise und vor dem Beginn der Veranstaltung, wobei der Veranstalter insbesondere - unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Datenschutzrechts - berechtigt ist, diese Daten an die zuständigen Behörden (z.B. Gesundheitsbehörden) zu übermitteln;

e) Teilnahme an Schnelltests zum Nachweis bzw. Ausschluss von infektiösen Krankheiten (z.B. dem SARS-CoV-2-Virus einschließlich mutierter Virusformen);

f) Vorlage von sonstigen Belegen und Nachweisen, die zur Beförderung sicherheits- oder gesundheitsbezogener Aspekte dienlich sind (z.B. Immunisierungsnachweis).

Die Besucher haben den Anordnungen der Feuerwehr Hirschaid e. V. sowie den diesbezüglichen Anweisungen des Ordnungsdienstes Folge zu leisten. Die Feuerwehr Hirschaid e. V. kann den Besuch der Veranstaltung oder den Verbleib auf dem Veranstaltungsgelände davon abhängig machen, ob Anordnungen und Anweisungen entsprechend befolgt werden.

 

6 Nutzung des Veranstaltungsgeländes

Das Veranstaltungsgelände darf nur im Rahmen der Aktivitäten genutzt werden, die sich aus vertraglichen Vereinbarungen und/oder dem Zweck der Veranstaltung ergeben. Innerhalb des Veranstaltungsgeländes hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Das Parken von Fahrzeugen und Abstellen von Fahrrädern oder sonstigen Transportmitteln ist nur auf dem dafür vorgesehenen Plätzen gestattet. Alle Auf- und Abgänge sowie Rettungswege sind uneingeschränkt freizuhalten.

 

7 Öffnungszeiten

Das Veranstaltungsgelände darf nur während der Öffnungszeiten der jeweiligen Veranstaltung genutzt werden und ist spätestens am Ende dieser Zeit unverzüglich zu verlassen.  Die Nutzung des Veranstaltungsgelände außerhalb der Öffnungszeiten bzw. der vertraglich fixierten Nutzungs- / Mietzeit bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Freiwillige Feuerwehr Hirschaid e. V.. Die Freiwillige Feuerwehr Hirschaid e. V behält sich vor, das Veranstaltungsgelände zum Zwecke von Wartungs- und Reparaturarbeiten oder sonstiger Ereignisse vorübergehend zu schließen. Gegenüber den vertraglichen Nutzern der Anlage gelten an dieser Stelle insoweit die vertraglichen Regelungen. Das Betreten des Veranstaltungsgelände während dieser Zeit ist untersagt.

 

8 Sauberkeit

Alle Nutzer und Besucher des Veranstaltungsgelände sind verpflichtet, das Veranstaltungsgelände und Einrichtung sorgsam zu behandeln und in sauberem Zustand zu hinterlassen. Beschädigungen sind zu vermeiden und ggfs. umgehend an die Freiwillige Feuerwehr Hirschaid e. V schriftlich anzuzeigen. In die Toiletten-, Spülanlagen und Ausgussbecken dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches gegossen oder geworfen werden. Abfälle sind in den jeweiligen dafür vorgesehenen Container oder Müllbehältnisse zu entsorgen. Es ist nicht erlaubt, außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Veranstaltungsgelände in anderer Weise, insbesondere durch Wegwerfen von Sachen zu verunreinigen.

 

9 Werbung und Dekoration

Werbemaßnahmen gleich welcher Art, sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf dem Veranstaltungsgelände grundsätzlich untersagt, wenn sie nicht Aufgrund vertraglich festgelegter Vereinbarungen zulässig sind und im Rahmen dieser Vereinbarung eine Pflicht zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nach Beendigung des Vertrags besteht oder durch schriftliche Genehmigung der Freiwillige Feuerwehr Hirschaid e. V. im Einzelfall gestattet wurde. Werbemaßnahmen sind auch solche Maßnahmen, die nicht gegen Zahlung eines gesonderten Entgelts erfolgen, sondern - aus welchen Gründen auch immer - der Bewerbung eines Unternehmens oder einer Marke dienen und deshalb insbesondere gegen verbandsrechtliche Werberichtlinien verstoßen können. Die Freiwillige Feuerwehr Hirschaid e. V oder der Kontroll-, Sicherheits- und / oder Ordnungsdienste können Werbemaßnahmen unterbinden und gegeben falls verwendetes Werbematerial sicherstellen. Das Verteilen von Flugzetteln, Werbematerial, Zeitschriften und Ähnlichem auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist unbeachtet der sonstigen behördlichen Vorschriften ausschließlich nach Bewilligung der Freiwillige Feuerwehr Hirschaid e. V gestattet. Dekorationen und sonstige Gegenstände, die im Rahmen von Veranstaltungen zulässigerweise angebracht wurden, sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Das Einschlagen von Nägeln, Haken, usw. sowie das Bekleben von Böden, Wänden, Decken und Mobiliar sind grundsätzlich untersagt.

 

10 Verkauf von Waren, Speisen und Getränken

Das Feilbieten und der Verkauf von Waren aller Art, das Verteilen von Drucksachen oder die Durchführung von Sammlungen sowie das Aufstellen von Buden, Ständen und dgl. Auf dem Veranstaltungsgelände sind strikt untersagt, es sei denn, eine vertragliche Berechtigung und ggf. eine erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigung liegt vor. Die Bewirtung von Nutzern und Besuchern ist ausschließlich durch die Freiwillige Feuerwehr Hirschaid e. V und / oder über den von der Freiwillige Feuerwehr Hirschaid e. V eingesetzten Dienstleister gestattet.

 

11 Haftung

Die Haftung der Freiwillige Feuerwehr Hirschaid e. V und ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich welcher Art, ist mit Ausnahme von Personenschäden bzw. in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Fall einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf bei Anerkennung der Hausordnung vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung von Nebenpflichten, die keine wesentlichen Vertragspflichten sind, haftet die Freiwillige Feuerwehr Hirschaid e. V nicht. Die Freiwillige Feuerwehr Hirschaid e. V übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Besucher, Nutzer, deren Beauftragte oder sonstige Dritte verursacht werden. Die Freiwillige Feuerwehr Hirschaid e. V haften nicht für den Verlust von Gegenständen, es sei denn, dass dieser auf schuldhaftem Verhalten des Personals beruht. Besucher haften nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

 

12 Fundstücke

Fundstücke sind dem zuständigen Ordnungsdienst oder im Festbüro abzugeben.

 

13 Fluchtwege und Fluchttüren

Gekennzeichnete Fluchtwege und Türen dürfen nicht verstellt bzw. festgestellt oder in irgendeiner Weise in ihrer Funktion verändert werden. Alle Fluchtwege sind immer freizuhalten, Fluchttüren dürfen nur im Notfall geöffnet werden.

 

14 Befahren des Veranstaltungsgeländes

Das Befahren des Veranstaltungsgeländes mit Fahrzeugen oder Fahrrädern oder sonstigen Transportmitteln ist verboten und nur mit schriftlicher Zustimmung der Freiwillige Feuerwehr Hirschaid e. V gestattet.

 

15 Einwilligung zur Videobeobachtung

Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass die Freiwillige Feuerwehr Hirschaid e. V die Veranstaltung und ihre Besucher mit Bild- und Tonaufnahmen aufzeichnet und diese für die eigene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nutzt. Jeder Besucher erklärt hierzu mit Zutritt zum Veranstaltungsgelände seine ausdrückliche Einwilligung.

 

16 Recht am eigenen Bild

Jeder Besucher des Veranstaltungsgeländes willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Nutzung und Verwertung seines Bildes oder seiner Stimme in allen von der Freiwillige Feuerwehr Hirschaid e. V oder einem autorisierten Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstelle Fotografien, Liveübertragungen, Sendungen und / oder Aufzeichnungen von Bild- und / oder Tonaufnahmen.

 

17 Schlussbestimmung

Diese Hausordnung tritt mit dem Tag der Inbetriebnahme der Anlage in Kraft. Rechtsmittel gegen einzelne Maßnahmen aus dieser Hausordnung sind, soweit die anderen rechtlichen Grundlagen nicht entgegenstehen, ausgeschlossen. Diese Hausordnung kann von der Freiwillige Feuerwehr Hirschaid e. V jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden. Jede neue Ausgabe dieser Hausordnung ersetzt automatisch jede ältere Ausgabe und setzt jede damit außer Kraft.

Festordnung Version 14.03.2022

 

 

 

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